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Newsflash - Kurzmeldung |
LO-Portal sucht Werbepartner

Das deutsche LO-Portal (Libreoffice-Portal) sucht Unterstützung. Firmen und Privatpersonen können Ihre Leistungen preisweit über bestimmte Werbemaßnahmen auf dem Portal anbieten.
Auf dem Libreoffice-Portal gibt es ein Forum zur Klärung der verschiedensten Probleme, mit denen Anwender zu tun haben, es gibt aktuelle Termine und Veranstaltungen und das Office-Paket wird Ihnen näher gebracht.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: LO-Portal |
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AGB |
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Geschrieben von: Uwe Schoeler
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Mittwoch, den 09. Mai 2007 um 15:36 Uhr |
Allgemeine Geschäftsbedingungen "Werbung" der Firma Schoeler IT Solutions
§1
Gegenstand des Vertrages
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Im Rahmen der Vermarktung von Werbung auf der Domain "OSS-Marketplace.com" übernimmt die Firma Schoeler IT Solutions oder ein von ihr beauftragter Dienstleister die Platzierung von Werbung in den Online-Angeboten und den Angeboten ihrer Partner sowie sonstige Werbemaßnahmen (E-Mail Newsletter, Advertorials, Sponsoring, etc.).
§2
Material
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Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend angeliefert werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die jeweilige Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen.
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Grafiken müssen, wenn nicht anders vereinbart, im GIF- oder JPEG-Format bereitgestellt werden. Die jeweiligen Zieladressen der Links [URL im Internet] sind mit anzugeben. Das Material muss mindestens eine Woche vor Schaltung (Flash + animiertes GIF: zwei Wochen vor Schaltung) bei uns vorliegen.
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Die Anlieferung soll per E-Mail an die Adresse:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
erfolgen.
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Die Firma Schoeler IT Solutions übernimmt für das gelieferte Material keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder an den Werbetreibenden zurückzuliefern.
§3
Freigabe
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Die Firma Schoeler IT Solutions ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material zu bearbeiten und, soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam, Änderungen und Korrekturen an diesem, insbesondere an Abmessungen, vorzunehmen. Der Werbetreibende ist verpflichtet, die eingeschaltete Werbung unverzüglich nach der ersten Einschaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Woche nach Freischaltung zu reklamieren.
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Der Werbetreibende wird zwecks Abnahme über die Einstellung per Mail informiert. Die Abnahme der Seite, beziehungsweise die Reklamation etwaiger Fehler muss innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Mitteilung erfolgen. Danach gilt das Banner oder andere Werbematerialien als abgenommen und der Werbetreibende trägt die Kosten für eventuell von ihm gewünschte Änderungen.
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Die Firma Schoeler IT Solutions macht keinerlei Zusicherungen über mögliche Platzierungen und/oder Reihenfolgen der Werbeschaltungen und ist nach billigem Ermessen dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen.
§4
Rechtliche Verantwortung
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Die Verantwortung für den Inhalt der Werbematerialien und der Werbeflächen trägt ausschließlich der Werbetreibende. Der Werbetreibende garantiert, dass durch die Schaltung der Werbung Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Werbetreibende stellt die Firma Schoeler IT Solutions von allen Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen frei.
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Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Die Firma Schoeler IT Solutions ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbung vorzunehmen.
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Die Firma Schoeler IT Solutions ist ferner berechtigt, Werbung, die gegen vorstehende Bestimmungen verstößt und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen, aus dem Angebot zu nehmen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Die Firma Schoeler IT Solutions wird dem Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme unterrichten.
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Der Werbetreibende bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass die Firma Schoeler IT Solutions die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat. Weitergehende Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Werbetreibenden sind ausgeschlossen.
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Die Firma Schoeler IT Solutions fühlt sich den ICC Richtlinien zur Interaktiven Marketing-Kommunikation im Internet, einzusehen unter (http://www.icc-deutschland.de, ICC-Richtlinien für Werbung und Marketing im Internet), verpflichtet. Werbung, die gegen diese Richtlinien verstößt, wird die Firma Schoeler IT Solutions aus dem Angebot nehmen. Ansatz 3 gilt entsprechend.
§5
Entgelte
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Der Werbetreibende zahlt für die Werbemaßnahme einen der jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Preis. Die Preisliste ist einsehbar unter http://www.oss-marketplace.com/index.php/preisliste
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Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung je nach Art der Kampagne auf Basis von Adimpressions oder Adclicks gemäß IAB-Standard. Die Firma Schoeler IT Solutions stellt auf Anfrage eine tagesaktuelle Statistik über die Anzahl der realisierten Adimpressions und Adclicks wahlweise mit einem passwortgeschützten Zugang online oder wöchentlich E-Mail dem Werbetreibenden zur Verfügung.
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Die Rechnungsstellung erfolgt nach Freigabe der Schaltung. Die Firma Schoeler IT Solutions ist berechtigt, Zwischenrechnungen bei zeitlich länger laufenden Schaltungen zu stellen. Die Entgelte sind fällig zwei Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
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Die Firma Schoeler IT Solutions ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen und wird dies dem Werbetreibenden einen Monat vor dem Änderungstermin per Telefax oder Brief mitteilen. Der Werbetreibende ist in diesem Fall berechtigt, der Erhöhung bis zwei Wochen vor dem Erhöhungstermin schriftlich zu widersprechen.
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Macht der Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Erhöhungsdatum die neuen Entgelte. Widerspricht der Werbetreibende der Erhöhung, so ist die Firma Schoeler IT Solutions berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Erhöhungstermin zu kündigen.
§6
Rabattierungen und Stornierungsfristen
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Rabatte werden lediglich auf die reinen Mediaschaltungen gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in den Preislisten genannten Rabattstaffeln ausgenommen.
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Stornierungen von Werbeauftritten müssen schriftlich erfolgen. Letzte Stornierungsmöglichkeit ist jeweils 4 Wochen vor Schaltungsbeginn. Für Stornierungen ab 6 Wochen bis 4 Wochen vor Schaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages fällig.
§7
Gewährleistung
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Bei allen Werbemaßnahmen schuldet die Firma Schoeler IT Solutions nur den ordnungsgemäßen Versand der Werbung, steht jedoch nicht für den Eingang oder Abruf beim Empfänger oder die Kenntnisnahme ein.
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Werden Werbemaßnahmen gleich welcher Art zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß ausgebracht oder geschaltet, so ist die Firma Schoeler IT Solutions berechtigt und verpflichtet, die Maßnahme innerhalb angemessener Zeit nachzuholen. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, so ist der Werbetreibende zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
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Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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Im Übrigen leistet die Firma Schoeler IT Solutions Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Mängel sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Die Firma Schoeler IT Solutions ist zur Nachbesserung berechtigt.
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Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbetreibenden erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen oder Ablehnungen der Nachbesserung durch die Firma Schoeler IT Solutions zu.
§8
Haftung
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Die Firma Schoeler IT Solutions haftet nur für Schäden, die von ihr oder einem von ihr beauftragten Dienstleister grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften.
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Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haftet die Firma Schoeler IT Solutions nicht, soweit nicht der Schaden in den Bereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt.
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Ebenso wird eine Haftung für von der Firma Schoeler IT Solutions nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden beziehungsweise seiner Agentur liegende Schäden ausgeschlossen.
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Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist zusätzlich dahingehend beschränkt, dass eine Haftung nur besteht, wenn der Werbetreibende sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
§9
Geheimhaltung, Datenschutz
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Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
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Der Werbetreibende wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die Firma Schoeler IT Solutions ihre Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Die Firma Schoeler IT Solutions ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistung Dritter bedient, die Daten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist.
§10
Sonstiges
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Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.
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Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze. Erfüllungsort ist Rudolstadt.
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Ist der Werbetreibende Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Rudolstadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
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Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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